BFSG-Checkliste für Online-Shops: WCAG 2.1 AA
Praktische BFSG-Checkliste für Online-Shops: 24 Prüfpunkte entlang der Customer Journey mit WCAG-Kriterium und konkretem Test nach WCAG 2.1 AA.
Andrii Vdovyn
BFSG gilt seit 2025
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer Verbrauchern in Deutschland online Waren verkauft, muss seinen Shop barrierefrei anbieten, sofern keine Ausnahme greift. Bußgelder können bis zu 100.000 Euro betragen.
Dieser Beitrag ist eine Checkliste für Online-Shops. Sie zeigt entlang der Customer Journey, welche Kriterien nach WCAG 2.1 Stufe AA typischerweise betroffen sind und wie Sie jeden Punkt konkret testen können. Vorab der rechtliche Rahmen in Kürze. Fristen und Pflichten für Deutschland fasst außerdem unsere BFSG-Seite für Deutschland zusammen.
Wer ist betroffen?
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Für Online-Shops ist § 1 Abs. 3 zentral: Erfasst werden Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die Verbrauchern angeboten werden. Verbraucher ist nach § 2 Nr. 16, wer überwiegend nicht für gewerbliche oder selbstständige Zwecke handelt. Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherkontakt fallen damit grundsätzlich nicht darunter.
Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen von der Pflicht nach § 3 Abs. 1 ausgenommen (§ 3 Abs. 3). Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17). Ob die Informationspflicht nach § 14 für diese Betriebe ebenfalls entfällt, ist nach unserer Prüfung nicht sicher geklärt. Wer knapp unter den Schwellen liegt, sollte das fachlich prüfen lassen.
Konkret darf eine Dienstleistung nur angeboten werden, wenn sie die Anforderungen der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) erfüllt und der Anbieter die Informationen nach Anlage 3 bereitstellt (§ 14 Abs. 1). Diese Information beschreibt die geltenden Anforderungen, stellt den Shop allgemein in einem barrierefreien Format dar, erklärt, wie die Anforderungen erfüllt werden, und nennt die zuständige Marktüberwachungsbehörde (Anlage 3 Nr. 1). Oft wird sie als „Erklärung zur Barrierefreiheit“ bezeichnet. Sie muss in den AGB oder an einer anderen deutlich wahrnehmbaren Stelle stehen, etwa im Footer.
Für Online-Shops kommt § 19 BFSGV hinzu. Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, die als Dienstleistung bereitgestellt werden, müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein. Die Übergangsfrist bis Ende Juni 2030 (§ 38 BFSG) gilt nur für Verträge und Produkte, die schon vor dem 28. Juni 2025 im Einsatz waren. Ein Shop, der heute neu aufgebaut oder grundlegend überarbeitet wird, sollte sich darauf nicht verlassen.
Bußgeld und Marktüberwachung
Nach § 37 Abs. 1 Nr. 8 BFSG handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 14 Abs. 1 eine Dienstleistung anbietet oder erbringt. Dafür sieht § 37 Abs. 2 eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro vor. Verstöße gegen formale Pflichten, etwa Informations- und Dokumentationspflichten, sind mit bis zu 10.000 Euro bedroht. Das Gesetz sagt „kann“: Die Höhe liegt im Ermessen der Behörde.
Die Aufsicht muss nicht auf Beschwerden warten. Die Marktüberwachung darf auch ohne konkreten Anlass stichprobenartig prüfen (§ 28 Abs. 2). Stellt sie einen Mangel fest, fordert sie den Anbieter auf, innerhalb einer gesetzten Frist abzuhelfen. Reagiert dieser nicht, kann sie das Angebot untersagen (§ 29). Wer eine Dienstleistung wegen eines Verstoßes nicht nutzen kann, kann einen Antrag stellen. Die Behörde muss dann ein Verfahren eröffnen (§ 32). Laut Zentrum Barrierefreiheit haben die Länder gemeinsam die Marktüberwachungsstelle MLBF mit Sitz in Magdeburg eingerichtet.
Dazu kommt das Abmahnrisiko. Ob Verstöße gegen das BFSG von Wettbewerbern über das UWG abgemahnt werden können, ist nach unserer Recherche gerichtlich noch nicht entschieden. Wie ernst dieses Risiko ist, bleibt damit offen. Wir empfehlen, die Punkte unten nicht auf die lange Bank zu schieben.
Die Checkliste entlang der Customer Journey
Die Prüfpunkte orientieren sich an WCAG 2.1 Stufe AA. Die BFSGV verlangt den Stand der Technik. Als gängige Referenz gilt die Norm EN 301 549, die für Webinhalte die WCAG-Kriterien übernimmt. Gehen Sie die Bereiche in der Reihenfolge durch, in der Kundinnen und Kunden kaufen. Für die Kontrastprüfung hilft unser kostenloser Kontrast-Checker.
Startseite, Navigation und Suche
| Prüfpunkt | WCAG-Kriterium | Konkreter Test |
|---|---|---|
| 1. Skip-Link zum Hauptinhalt | WCAG 2.4.1 Blöcke umgehen (A) | Erste Tab-Taste zeigt „Zum Inhalt springen“. Enter setzt den Fokus hinter die Navigation. |
| 2. Tastaturbedienbare Navigation | WCAG 2.1.1 Tastatur (A), 2.1.2 Keine Tastaturfalle (A) | Mega-Menüs und Dropdowns per Tab und Pfeiltasten öffnen, mit Esc schließen, ohne den Fokus zu verlieren. |
| 3. Sprache der Seite | WCAG 3.1.1 Sprache der Seite (A) | Im Quelltext steht lang="de". Fremdsprachige Passagen tragen eigene lang-Angaben. |
| 4. Überschriften und Landmarks | WCAG 1.3.1 (A), 2.4.6 Überschriften und Labels (AA) | Überschriftenliste im Screenreader: eine H1, keine übersprungenen Ebenen, Bereiche nav, main und footer vorhanden. |
| 5. Suchfeld | WCAG 4.1.2 Name, Rolle, Wert (A) | Accessible Name im Accessibility-Tree der Browser-DevTools prüfen. Suche mit Enter auslösbar. |
Produktsuche und Filter
| Prüfpunkt | WCAG-Kriterium | Konkreter Test |
|---|---|---|
| 6. Filter bedienbar | WCAG 2.1.1 (A), 4.1.2 (A) | Checkboxen, Preisregler und Dropdowns nur per Tastatur steuern. Der Zustand (aktiviert oder nicht) wird vorgelesen. |
| 7. Trefferzahl als Statusmeldung | WCAG 4.1.3 Statusmeldungen (AA) | Nach dem Filtern meldet ein aria-live-Bereich „24 Produkte gefunden“. Der Fokus bleibt am Filter. |
Produktseite: Bilder, Alt-Texte und Varianten
| Prüfpunkt | WCAG-Kriterium | Konkreter Test |
|---|---|---|
| 8. Produktbilder und Alt-Texte | WCAG 1.1.1 Nicht-textueller Inhalt (A) | Alt-Text nennt Produkt und relevantes Merkmal, etwa „Lederportemonnaie, schwarz“. Reine Dekobilder haben alt="". |
| 9. Varianten wählen (Größe, Farbe) | WCAG 1.4.1 Verwendung von Farbe (A), 4.1.2 (A) | Varianten sind Buttons oder Radio-Buttons mit Text. Die gewählte Variante wird angesagt. Farbe allein unterscheidet nichts. |
| 10. Button „In den Warenkorb“ | WCAG 2.5.3 Beschriftung im Namen (A) | Der Button heißt „In den Warenkorb“, nicht nur „+“ oder ein Icon. Auslösbar per Enter. |
Warenkorb und Checkout
| Prüfpunkt | WCAG-Kriterium | Konkreter Test |
|---|---|---|
| 11. Mengenfeld | WCAG 3.3.2 Beschriftungen (A) | Das Feld hat ein Label. „Menge erhöhen“ und „Menge verringern“ sind benannte Buttons. |
| 12. Labels und Pflichtfelder | WCAG 3.3.2 (A), 1.3.1 (A) | Jedes Feld hat ein sichtbares Label. Ein Platzhalter ersetzt kein Label. Pflichtfelder sind angekündigt. |
| 13. Eingabezweck | WCAG 1.3.5 Eingabezweck identifizieren (AA) | Felder für Name, Adresse, E-Mail und Telefon haben passende autocomplete-Attribute. |
| 14. Fehlermeldungen | WCAG 3.3.1 Fehlererkennung (A), 3.3.3 Fehlervorschlag (AA) | Fehler stehen am Feld und in einer Zusammenfassung oben, die den Fokus erhält. Der Text nennt die Lösung, etwa „PLZ: 5 Ziffern“. |
| 15. Bestellübersicht vor dem Kauf | WCAG 3.3.4 Fehlervermeidung bei rechtlichen und finanziellen Transaktionen (AA) | Vor der verbindlichen Bestellung zeigt eine Übersicht alle Daten und lässt sie korrigieren. Kompletten Kauf nur mit Tastatur testen. |
| 16. Warenkorb-Meldungen | WCAG 4.1.3 Statusmeldungen (AA) | „Artikel wurde hinzugefügt“ und der Zähler im Warenkorb werden angesagt, ohne den Fokus zu verschieben. |
Zahlung, Login und Cookie-Banner
| Prüfpunkt | WCAG-Kriterium | Konkreter Test |
|---|---|---|
| 17. Zahlungsdienste | WCAG 2.1.1 (A), 4.1.2 (A); BFSGV § 19 | Eingebettete Zahlungsformulare (iframes) sind per Tastatur erreichbar, benannt und zeigen den Fokus an. |
| 18. Login ohne kognitive Hürde | WCAG 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (AA, aus WCAG 2.2) | Passwort-Manager und Einfügen sind erlaubt. Rätsel-CAPTCHAs haben eine Alternative. |
| 19. Cookie-Banner | WCAG 2.1.1 (A), 2.4.3 Fokusreihenfolge (A), 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (AA) | „Alle akzeptieren“ und „Nur notwendige“ sind gleichwertig. Der Fokus springt in den Dialog und zurück. Button-Grenzen haben 3:1 Kontrast. |
| 20. Textkontrast | WCAG 1.4.3 Kontrast (Minimum) (AA) | Normaler Text mindestens 4,5:1, großer Text (ab 24 px oder 18,66 px fett) mindestens 3:1. Prüfung mit dem Kontrast-Checker. |
Fokus, Zoom und Medien
| Prüfpunkt | WCAG-Kriterium | Konkreter Test |
|---|---|---|
| 21. Sichtbarer Fokus | WCAG 2.4.7 Fokus sichtbar (AA) | Kein outline: none ohne Ersatz. Jedes fokussierte Element hat einen erkennbaren Rahmen. |
| 22. Zoom und Reflow | WCAG 1.4.4 Textgröße (AA), 1.4.10 Reflow (AA) | Bei 200 % Zoom bleibt alles nutzbar. Bei 320 CSS-Pixeln gibt es kein horizontales Scrollen. |
| 23. Produktvideos | WCAG 1.2.2 Untertitel (A), 1.2.5 Audiodeskription (AA) | Vorab aufgezeichnete Videos haben Untertitel. Ist der Bildinhalt wichtig, gibt es Audiodeskription oder eine Textalternative. |
| 24. PDFs und AGB | WCAG 1.3.1 (A), 1.1.1 (A) | Dokumente haben Überschriften, eine logische Lesereihenfolge und Alt-Texte. Eine HTML-Fassung der AGB ist barrierefreier. |
Was automatisierte Tests nicht finden
Automatisierte Prüfwerkzeuge wie Lighthouse, axe oder WAVE sind ein guter Startpunkt. Sie finden fehlende Labels, Kontrastfehler und fehlerhafte Überschriften. Sinnvolle Alt-Texte, eine logische Fokusreihenfolge, verständliche Fehlermeldungen oder eine Tastaturfalle im Cookie-Dialog erkennen sie dagegen nicht. Automatisierte Tests finden nur einen Teil der Barrieren. Ohne manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader bleibt das Bild unvollständig.
Für den manuellen Teil gehen Sie den Kernpfad Produkt, Warenkorb, Kasse nur mit Tab, Shift+Tab und Enter durch. Testen Sie ihn danach einmal mit NVDA (Windows) oder VoiceOver (macOS und iOS). Mehr dazu auf unserer Seite zu manuellen Tests. Unser Audit prüft Ihre Website automatisiert gegen über 90 WCAG-2.1- und 2.2-AA-Regeln und liefert einen priorisierten Bericht. Er hilft, Mängel zu finden und zu ordnen. Er macht eine Website aber nicht automatisch konform und ersetzt keine manuelle Prüfung.
Ihr Aktionsplan
- 1Geltung klären. Verkaufen Sie an Verbraucher? Liegen Sie unter den Kleinstunternehmen-Schwellen? Eine kurze juristische Prüfung ist sinnvoll.
- 2Bestand erfassen. Testen Sie nicht nur die Startseite, sondern Kategorie, Produkt, Warenkorb, Kasse, Login und Kontakt.
- 3Schnelle Fixes umsetzen. Alt-Texte, Labels, Kontrast und sichtbarer Fokus lassen sich oft mit überschaubarem Aufwand beheben.
- 4Strukturelle Mängel einplanen. Tastaturfallen in Menüs, Filtern oder Zahlungsformularen brauchen Entwicklungszeit.
- 5Kernpfad manuell testen. Einmal vom Produkt bis zur Bestellbestätigung, nur mit Tastatur und mit Screenreader.
- 6Informationen veröffentlichen. Beschreiben Sie den Stand, nennen Sie die Marktüberwachungsbehörde und einen Kontaktweg. Verlinken Sie die Seite im Footer.
- 7Dranbleiben. Prüfen Sie nach jedem Relaunch, Theme-Wechsel oder neuen Zahlungsanbieter erneut.
Schnellstart
Prüfen Sie zuerst Ihre Farbpaare mit dem Kontrast-Checker und lassen Sie danach Ihre wichtigsten Seiten automatisiert scannen. Autofix (Beta) macht aus gefundenen Verstößen konkrete Korrekturvorschläge, die Sie prüfen und einschalten.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das BFSG für Online-Shops?
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Die Übergangsfrist bis Ende Juni 2030 betrifft nur Verträge und Produkte, die vor diesem Stichtag im Einsatz waren. Ein neu gestalteter Shop sollte die Anforderungen sofort erfüllen.
Gilt das BFSG auch für kleine Shops?
Es kommt auf Zielgruppe und Größe an. Das Gesetz betrifft Angebote für Verbraucher. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen von der Pflicht nach § 3 Abs. 1 ausgenommen. Ob die Informationspflicht ebenfalls entfällt, ist nicht sicher geklärt. Reine B2B-Anbieter fallen grundsätzlich nicht darunter.
Reicht ein Accessibility-Widget aus?
Nein, ein Widget allein reicht nicht. Die Barrieren liegen im Code und im Inhalt und müssen dort behoben werden. Unser Accessibility-Panel ist eine zusätzliche Ebene, mit der Besucherinnen und Besucher ihre Darstellung anpassen. Es ersetzt nicht die Korrektur der Website.
Wie hoch sind die Bußgelder?
Für das Anbieten einer nicht barrierefreien Dienstleistung nennt § 37 Abs. 2 BFSG bis zu 100.000 Euro, für formale Pflichtverstöße bis zu 10.000 Euro. Die Behörde entscheidet nach Ermessen, ob und in welcher Höhe sie ein Bußgeld verhängt.
Welcher Standard gilt?
In der Praxis dient WCAG 2.1 Stufe AA als Prüfmaßstab. Die europäische Norm EN 301 549 übernimmt diese Kriterien für Webinhalte. Die BFSGV verlangt den Stand der Technik und verweist auf eine Standardliste der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Quellen und Links
- Gesetze im Internet: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- BFSG § 37 (Bußgeldvorschriften)
- BFSG Anlage 3 (Informationspflichten)
- BFSGV § 19 (Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr)
- BFSGV § 3 (Stand der Technik)
- Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act)
- W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
- Zentrum Barrierefreiheit: Marktüberwachung und Schlichtung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Letzte Aktualisierung: 08.10.2026