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Barrierefreiheit für Unternehmen

Machen Sie Ihre Website BFSG-konform

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zu barrierefreien Websites und Apps. Audit, Anpassungs-Panel und echter HTML-Autofix nach WCAG 2.2 AA und EN 301 549 — erste Ergebnisse in 2–3 Minuten.

7 Tage kostenlos, ohne Karte

WCAG 2.1/2.2 AA
EAA 2025
EN 301 549
BFSG

Was das BFSG verlangt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in Deutschland um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten — Online-Shops, Banking, Telekommunikation, E-Books, Ticketing — müssen ihre Websites und Apps barrierefrei gestalten. Technische Grundlage ist EN 301 549 (WCAG 2.1/2.2 Level AA).

BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — in Kraft seit dem 28.06.2025, Pflicht für viele B2C-Anbieter.

EAA 2025

European Accessibility Act — die EU-Richtlinie, die dem BFSG zugrunde liegt.

EN 301 549 / WCAG

Technischer Standard für digitale Barrierefreiheit: WCAG 2.1/2.2 Level AA.

Warum das für Ihr Unternehmen zählt

7,8 Mio.

Kunden, die Sie erreichen

So viele Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Mit älteren Menschen und Personen mit vorübergehenden Einschränkungen ist die Zielgruppe deutlich größer.

Gesetzliche Pflicht seit 2025

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen mit digitalen Angeboten für Verbraucher.

Bußgelder vermeiden

Bei Verstößen drohen Anordnungen der Marktüberwachungsbehörden und Bußgelder von bis zu 100.000 €.

Häufige Fragen

Für wen gilt das BFSG?
Für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten — z. B. Online-Shops, Banking, Telekommunikation, E-Books, Ticketing. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz), die Dienstleistungen erbringen, sind weitgehend ausgenommen.
Welche Fristen und Strafen gelten?
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Bei Verstößen können die Marktüberwachungsbehörden Maßnahmen anordnen; möglich sind Bußgelder von bis zu 100.000 €.
Muss ich den Code meiner Website ändern?
Für Audit und Panel nicht: Das Panel wird mit einem Skript eingebunden, das Audit scannt nur. Der Autofix korrigiert HTML automatisch über einen DNS-Proxy — ohne Eingriff in Ihre Codebasis.
Ersetzt das eine Rechtsberatung?
Nein. InclusiveWeb automatisiert die technische Konformität (WCAG-Scan, Anpassung, Korrektur). Für eine rechtssichere Bewertung kombinieren Sie es mit fachkundiger Beratung.
Ist ein Overlay-Widget BFSG-konform?
Reine Overlay-Widgets beheben den HTML-Code nicht und decken nur einen Teil der Anforderungen ab. Für echte Konformität braucht es ein Audit plus Code-Korrektur — nicht nur eine eingeblendete Schaltfläche.

Bereit, Ihre Website BFSG-konform zu machen?

Starten Sie mit einem kostenlosen Audit — 7 Tage, ohne Kreditkarte. Erste Ergebnisse in 2–3 Minuten.

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Website BFSG-konform machen — Barrierefreiheit-Pflicht 2025 | InclusiveWeb