Beschluss 895 (Ukraine)
Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 895 vom 08.07.2026
Der Beschluss Nr. 895 des Ministerkabinetts der Ukraine vom 8. Juli 2026 (Registernummer 895-2026-п) genehmigt das Verfahren zur Unterstützung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Behinderungen beim Bezug universeller elektronischer Kommunikationsdienste. Ziffer 9 verpflichtet die Websites solcher Anbieter zur Konformität mit DSTU EN 301 549:2022, Ziffer 7 erstreckt die Anforderungen auf Mobile-Apps, Servicedienste und Kundenzentren. Erlassen auf Grundlage von Artikel 100 Absatz 3 des Gesetzes über elektronische Kommunikation, unter Berücksichtigung der Richtlinie (EU) 2018/1972. Inkrafttreten am 15. Juli 2028.
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