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Konformität
Europäische Union
Der European Accessibility Act (EAA) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Alle digitalen Produkte und Dienste müssen barrierefrei sein.
Gesetze & Standards — Europäische Union
EAA 2025
European Accessibility Act — ab 28.06.2025 müssen alle digitalen Produkte und Dienste in der EU Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Strafen werden von jedem Land festgelegt.
EN 301 549
Harmonisierter Standard, der technische Barrierefreiheitsanforderungen für IKT beschreibt. Enthält WCAG 2.1 AA als Mindestanforderung.
Häufig gestellte Fragen
Für wen gilt der EAA?
Alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen online in der EU verkaufen: E-Commerce, Banken, Telekommunikation, Verkehr, E-Books und Kleinstunternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern.
Welche Strafen drohen bei EAA-Nichteinhaltung?
Jedes EU-Land legt eigene Strafen fest. Deutschland — bis zu 100.000 €, Frankreich — bis zu 50.000 € pro Verstoß. Auch Verkaufsverbote sind möglich.
Reicht InclusiveWeb für die EAA-Konformität?
InclusiveWeb deckt die technischen WCAG 2.1/2.2 AA-Anforderungen ab. Für vollständige EAA-Konformität benötigen Sie auch: Barrierefreiheitserklärung, Feedback-Mechanismus, Personalschulung.
Gibt es eine Übergangsfrist für den EAA?
Für neue Produkte — gültig ab 28.06.2025. Für bestehende Produkte Übergangsfrist bis 28.06.2030. Wir empfehlen, jetzt mit der Vorbereitung zu beginnen.
Was ist der Zusammenhang zwischen EAA und EN 301 549?
EN 301 549 ist der technische Standard, auf den der EAA verweist. Wenn Ihre Website EN 301 549 (WCAG AA) erfüllt — erfüllen Sie die technischen EAA-Anforderungen.
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WCAG 2.1/2.2 AA
EAA 2025 Ready
EN 301 549