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BFSG-Check: Ist meine Website barrierefrei-pflichtig?
Beantworten Sie drei kurze Fragen und erfahren Sie in unter einer Minute, ob Ihre Website unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt — und welche Schritte als Nächstes anstehen.
1Richtet sich Ihre Website an Verbraucher (B2C)?
Endkundinnen und Endkunden, nicht ausschließlich Geschäftskunden (B2B).
2Bieten Sie online Produkte oder Dienstleistungen an?
z. B. Onlineshop, Buchung/Tickets, Bankgeschäfte, E-Books, Telekommunikation.
3Hat Ihr Unternehmen ≥ 10 Beschäftigte ODER > 2 Mio. € Jahresumsatz?
Kleinstunternehmen, die reine Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen.
Diese Einschätzung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die BFSGV.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Websites, Onlineshops und Apps barrierefrei nach WCAG 2.1 Level AA gestalten. Dieser kostenlose Selbsttest gibt Ihnen eine erste Einschätzung — eine rechtsverbindliche Beurteilung ersetzt er nicht.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffene Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote seitdem barrierefrei gestalten.
Welche Websites sind BFSG-pflichtig?
Vor allem B2C-Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr: Onlineshops, Bankdienstleistungen, Buchungs- und Ticketsysteme, E-Books und Telekommunikationsdienste. Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte und ≤ 2 Mio. € Umsatz), die reine Dienstleistungen anbieten, können ausgenommen sein.
Welche Standards muss meine Website erfüllen?
Maßgeblich sind die WCAG 2.1 Level AA bzw. die EN 301 549. Zusätzlich ist eine Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen.
Was droht bei Nichteinhaltung?
Die Marktüberwachung der Länder kann Mängel beanstanden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 € sowie Abmahnungen durch Verbände.
Reicht ein Accessibility-Overlay aus?
Ein reines Overlay-Skript allein stellt keine echte Konformität her. Barrierefreiheit muss in der Substanz der Website umgesetzt und getestet werden — Overlays können ergänzen, aber nicht ersetzen.
Machen Sie Ihre Website BFSG-konform
Ein vollständiger Accessibility-Audit zeigt jede WCAG-Abweichung mit konkreter Handlungsanweisung — in wenigen Minuten.